Montag, 23. Juli 2012

Im Westen nichts Neues (1930)


Im Westen nichts Neues ist der Titel eines US-amerikanischen Spielfilms von Lewis Milestone aus dem Jahr 1930, der mit dem Oscar als „Bester Film“ ausgezeichnet wurde. Als Vorlage diente der gleichnamige Antikriegsroman von Erich Maria Remarque.

Der Film gilt als einer der bekanntesten und beeindruckendsten Antikriegsfilme. Da viele Kinos zu der Zeit noch nicht auf Ton-Film eingestellt waren, kam er sowohl in einer Stummfilm- als auch in einer Tonfilm-Fassung heraus. Im Westen nichts Neues ist einer der ersten Filme, die für den deutschen Markt synchronisiert wurden.

Während der Film in den anglophonen Ländern durchweg positiv aufgenommen wurde und hier bei Veteranenverbänden oftmals die Einschätzung beförderte, dass das Leben und vor allem Sterben der einfachen Soldaten jenseits von Uniformfarbe oder Muttersprache in den Schützengräben des Ersten Weltkrieges stets ähnlich verlief und daher geeignet schien, Feindbilder abzubauen, fiel die Reaktion im Deutschen Reich sehr viel negativer aus. Die politische Rechte, insbesondere DNVP und NSDAP, sowie die Mehrheit der meist noch monarchisch gesinnten Veteranenverbände sahen in dem Buch und erst recht in der amerikanischen Verfilmung einen Angriff auf die Ehre des deutschen Soldaten, der in den Schlachten des Weltkrieges für sein Vaterland gelitten habe. Das Reichswehrministerium protestierte gegen den Film, denn am Sinn ihres Einsatzes zweifelnde deutsche Soldaten sollten nicht gezeigt werden.

Nachdem die zuständige Berliner Filmprüfstelle einer freiwillig gekürzten deutschsprachigen Version des Filmes die Freigabe erteilt hatte, erlebte der Film am 4. Dezember 1930 im Berliner Mozartsaal am Nollendorfplatz seine deutsche Erstaufführung und lief tags darauf in den deutschen Kinos an. Bereits in dieser Fassung waren Namen jüdischer Mitwirkender aus dem Vorspann getilgt und der Film von 139 Minuten auf 85 Minuten gekürzt worden. Geschnitten wurde unter anderem, wie die Rekruten den Kasernenhofschinder Himmelstoß verprügeln und wie Paul Bäumer die Ehrenbezeugung verweigert.

Trotzdem inszenierte jedoch insbesondere in Berlin Joseph Goebbels, zugleich dortiger Gauleiter der NSDAP und Reichspropagandaleiter seiner Partei, eine massive Kampagne gegen den Film. Mit Hilfe der SA organisierte er Massenaufläufe und handgreifliche Krawalle vor und in den Kinos. Mehrfach sprengten Nationalsozialisten, die zunächst in Zivil Karten für eine Filmvorstellung erworben hatten, kurz nach Beginn des Films die Aufführung, indem sie beispielsweise Rauch- oder Stinkbomben zündeten oder bei mindestens einer Gelegenheit zahlreiche Mäuse freiließen.

Gleichzeitig attackierte die NS-Presse die preußischen Behörden, dass der Film verboten werden müsse, weil er die öffentliche Ordnung gefährde; als Beleg für diese Behauptung führte Goebbels in seinen Leitartikeln gerade jene Ausschreitungen als Argumente gegen den Film ins Feld, welche er selber durch die Berliner SA hatte vom Zaun brechen lassen, wobei sicherlich auch weite Teile der konservativen Beamtenschaft insgeheim mit den Aktivitäten von NSDAP, Stahlhelm und Veteranenverbänden sympathisierten. Letztlich hatte diese Strategie Erfolg. Auf Antrag der Landesregierungen Thüringens, Braunschweigs, Sachsens, Bayerns und Württembergs verbot die Oberste Filmprüfstelle unter der Leitung von Ernst Seeger am 11. Dezember die Vorführung des Films im Deutschen Reich wegen der von ihm ausgehenden „Gefährdung des deutschen Ansehens in der Welt“ und der „Herabsetzung der deutschen Reichswehr“. Der Film habe eine „ungehemmte pazifistische Tendenz“, und „wenn eine derartige Darstellung auf die Menschen treffe, könne bei der heutigen seelischen Not nicht ausbleiben, daß Explosionen entstünden.“

Dieses Verbot stieß auf heftige Proteste. Namentlich Carl von Ossietzky, Carl Zuckmayer, Heinrich Mann, Herbert Ihering und Käthe Kollwitz setzten sich für den Film ein. Erst nach einer Novellierung des Lichtspielgesetzes (Lex Remarque), die am 31. März 1931 in Kraft getreten war, wurde der Film am 8. Juni 1931 „für bestimmte Personenkreise und in geschlossenen Veranstaltungen“ wieder freigegeben. Am 2. September 1931 erfolgte die allgemeine Wiederzulassung des Films in einer nochmals gekürzten Fassung. Die Produktionsfirma musste sich überdies verpflichten, „zukünftig auch im Ausland nur noch diese von den deutschen Zensurbehörden genehmigte Fassung zu zeigen“. Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde Im Westen nichts Neues endgültig verboten.

1929 wurde Im Westen nichts Neues in Italien, 1931 in Österreich, 1933 in Deutschland und 1949 in der Sowjetunion als Film und als Literatur verboten. Universal brachte immer neue, kürzere Fassungen des Films heraus: 1934 wurden fast alle Schleiferszenen weggelassen, 1939 wurden kommentierte Dokumentaraufnahmen eingeschnitten. Bild- und Tonveränderungen während der Zeit des Koreakrieges (Anfang der 1950er Jahre) machten aus dem Antikriegsfilm schließlich einen reinen Kriegsfilm.

Auf lange Sicht gesehen war die Kampagne der NSDAP gegen den Film ein wichtiger Erfolg auf dem Weg zur Machtergreifung; die kombinierten Aktionen von Gewalt und Propaganda hatten sich als wirkungsvoll erwiesen und sogar staatliche Stellen hatten nicht standhalten können. Insofern war die NSDAP für ihre weitere Arbeit in besonderer Weise bestärkt worden.

Nach dem Zweiten Weltkrieg kam Im Westen nichts Neues in einer gekürzten, neu synchronisierten Fassung in die deutschen Kinos. In Frankreich wurde das Verbot für den Film erst 1963, in Österreich sogar erst Anfang der 1980er Jahre aufgehoben. Ebenfalls zu dieser Zeit gab das ZDF eine Rekonstruktion der Originalfassung in Auftrag, die mit einer Neusynchronisation erstmals am 18. November 1984 ausgestrahlt wurde. Diese Version hier:

http://depositfiles.com/files/yndokq22a

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen